Erhöhte Vergütung für Stomaversorgung

Per 1.1.2026 besteht für Stomaträgerinnen und Stomaträger die Möglichkeit, bei unzureichender Standardvergütung eine deutlich höhere Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhalten.
Im Rahmen der MiGeL-Regelungen kann der Vergütungsbetrag im Einzelfall bis auf das Fünffache des regulären Höchstbetrags erhöht werden. Diese Erhöhung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern nur nach individueller Prüfung und medizinischer Begründung. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffene auch in komplexen Versorgungssituationen ausreichend unterstützt werden.
Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre Stomaberatung.


















